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Was dürfen private Sicherheitsdienste?

In diesem Mitschnitt diskutiert Professor Dr. Sommer in einem Beitrag von n-tv die juristischen Grenzen der Gewaltausübung durch private Sicherheitsdienste, die keine Polizeibefugnisse haben, jedoch das Hausrecht für Unternehmen und Privatpersonen ausüben können. „Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste besitzen kein Recht auf Gewaltausübung, das hat nur die Polizei“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, mit der einzigen Ausnahme der Notwehr. „Die Mitarbeiter dürfen also Gäste aus einer Diskothek verweisen“, fügt Walentowski hinzu. Des Weiteren wurde Carsten Draheim, ein Trainer von KRAVolution Krav Maga, im Krav Maga Institut in Köln-Ehrenfeld beim Selbstverteidigungstraining für Security Mitarbeiter interviewt und gefilmt. Er betont, dass sich Angegriffene verhältnismäßig, aber höchst konsequent zur Wehr setzen müssen.