
Die Menschenrechtsbeschwerde von Prof. Dr. Ulrich Sommer zu Encrochat wird vom Gerichtshof kommuniziert. Nachdem er schon 2021 Verletzungen der Menschenrechtskonvention gerügt hatte, wurde die Bundesregierung nunmehr vom Gerichtshof zur Stellungnahme aufgefordert: https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-241853%22]} . Diese offeriert eine bemerkenswerte Taktik Deutschlands, die ihn in seiner Ansicht enttäuschte, dass Justiz und Exekutive die argumentative Peinlichkeitslatte nicht noch weiter senken könnten.
Die Beschwerde aus 2021 thematisierte nur die Situation des Haftbefehls. Mangels Hauptverhandlung war fair trial (Art. 6 MRK) für den Gerichtshof kein Thema. Das hat Prof. Dr. Sommer mit einer zweiten Beschwerde nach Erschöpfung des deutschen Rechtswegs in derselben Sache 2025 nachgeholt. Diese Beschwerde wird ungewöhnlich schnell kommuniziert: https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-247303 . Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Kernproblem der Verwertbarkeit steht aus. Die beiden Beschwerden sind – nach unzulässigen Beschwerden aus England - die einzigen, die bislang in Straßburg zum Thema Encrochat kommuniziert wurden. Möglicherweise steht hier der rechtsstaatliche Showdown der seit Jahren heftig umstrittenen Problematik an.