Logo Sommer Legal
30.04.2024

EncroChat: Rechtsstaatlicher Teilsieg in Luxemburg!?

Der EuGH hat heute seine angekündigte Entscheidung zu EncroChat verkündet. Der erste Eindruck eines Verteidigers: Der Gerichtshof befasst sich nicht mit dem Kern der Argumentation der deutschen Rechtsprechung. Er wiederholt aber das, was er bereits in anderen Entscheidungen mehrfach betont hat (Prof. Dr. Sommer hatte zuletzt noch darauf hingewiesen – StraFo 2023, 250 ff). Auch wenn grundsätzlich Fragen der Verwertung dem nationalen Recht obliegen, gibt es eine europäische Vorgabe: Im Ausland gewonnene Beweismittel müssen unberücksichtigt gelassen werden, wenn sie von Gericht und Verteidigung nicht hinterfragt werden können. Dass gerade die Einschränkung von Verteidigung, die mangels jeglicher Informationen nichts zur Authentizität und Qualität der Beweismittel sagen kann, der entscheidende Gesichtspunkt für die Unverwertbarkeit der EncroChat Daten ist, ist der deutschen Rechtsprechung schon mehrfach vorgehalten worden. Die Autorität des EuGH sollte dafür sorgen, dass dieses maßgebliche Argument nunmehr endlich auch in deutschen Gerichtssälen Berücksichtigung findet. Der Strafprozess ist noch nicht verloren!